Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)! Mit Vigilo ist man sich sicher!

Datenschutzgrundverordnung! Mit Vigilo ist man sich sicher!

Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Geltung. Sie ist europaweit gültig und wird sich auch auf alle österreichischen Unternehmen auswirken.

Unsere zertifizierten Datenschutzexperten beraten Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur DSGVO.

Strafen nach der DSGVO

Bei bestimmten besonders schwerwiegenden Verstößen können Geldbußen von bis zu EUR 20 Mio oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist (z.B. Verletzung der Betroffenenrechte). In sonstigen Fällen beträgt die Strafhöhe bis zu EUR 10 Mio oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist (z.B. Verletzung der Datensicherheitsvorschriften).

Checkliste zur DSGVO

  • Besonderheiten Arbeitnehmerdatenschutz
    • Überprüfung von Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen, Dienstordnungen, etc
    • Rechtzeitige Kommunikation mit dem Betriebsrat
  • Wie weise ich nach, dass meine Datenverarbeitungen DSGVO-konform (siehe dazu „Pflichten des Verantwortlichen“ und „Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung“) erfolgen? (z.B. Dokumentation der Einwilligungserklärungen, Verarbeitungsverzeichnis, Dokumentation der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen, Dokumentation der Risikoabschätzung, Protokollierung oder Dokumentation der Weisungen an dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Personen, Dokumentation der Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters zur Vertraulichkeit, etc)
  • Rechtsdurchsetzung und Strafen: Rechtsbehelfe, Haftungen und Sanktionen 

Quelle: wko.at

 

Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt und vermeiden Sie das Risiko einer Strafe.

Wenn Rückruf erwünscht

 


„Wer den Kopf in den Sand steckt, verstößt demnächst gegen geltendes Recht und riskiert empfindliche Bußgelder zu Lasten seines Unternehmens.“

– Susanne Dehmel, Bitcom (Quelle: www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jedes-dritte-Unternehmen-hat-sich-noch-nicht-mit-der-Datenschutzgrundverordnung-beschaeftigt.html)